Zwei Hände mit einem Organspendeausweis bei der Übergabe des Ausweises.
 

Organspende geht uns alle an

In Deutschland hoffen mehr als 10.000 schwer erkrankte Menschen auf die Transplantation eines Organs. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, ihre Organe zu spenden.

Am Klinikum Westfalen ist Dr. Daniel Oswald (Leitender Oberarzt der Kliniken für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie) Transplantationsbeauftragter und damit zuständig für alle Fragen rund um das Thema Organspende. Er weiß: Die Bereitschaft zur Organspende kann Leben retten. Aktuell reicht die Organspendebereitschaft aber bei weitem nicht aus, um allen Menschen zu helfen, die darauf angewiesen sind. Die Wahrscheinlichkeit dass man selbst ein Organ benötigt ist etwa fünfmal höher, als die Wahrscheinlichkeit, selbst ein Spender zu werden. Denn: Von 1.000 Verstorbene wird nur einer zum Organspender.

Die Beschäftigung mit dem Thema ist wichtig - ganz gleich, wie man sich am Ende entscheidet.

In Deutschland dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, werden die nächsten Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt. (Achtung: Im Ausland gelten oftmals andere Regeln.)

Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Er ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann.

Festgestellt wird der Hirntod jeweils durch einen Facharzt für Neurologie/Neurochirurgie und einen weiteren Facharzt mit mehrjähriger Erfahrung im Umgang mit schweren Hirnschädigungen in der Intensivmedizin. Beide Ärzte müssen unabhängig voneinander zu einem übereinstimmenden Ergebnis gelangen und dürfen nicht an der Organentnahme und Organtransplantation beteiligt sein. Bei Kindern unter 15 Jahren muss ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin beteiligt sein.

Die Verteilung von Spenderorgane wird über die Warteliste von Eurotransplant festgelegt. Für die Organvergabe gelten strikte Kriterien:

  • Voraussetzung ist, dass die Blutgruppe passt.

  • Spender und Empfänger sollten von Größe, Gewicht und Alter nicht zu sehr abweichen.

  • Ein ganz wichtiges Kriterium ist die Dringlichkeit.

  • Auch die Distanz zum Empfänger spielt eine Rolle. Zunächst werden Spenderorgane möglichst an einen Empfänger im selben Land vermittelt, wenn dies nicht möglich ist, werden Empfänger in anderen europäischen Ländern berücksichtigt.

  • Die Erfolgsaussichten einer Transplantation sind ebenso relevant.

  • Und schließlich muss der Gewebetyp des Spenders und des Empfängers passen.

Die Möglichkeiten der Transplantation umfassen folgende Organe: 
  • Herz
  • Lunge
  • Leber
  • Pankreas
  • Dünndarm
  • Nieren

Außerdem sind Gewebespenden möglich von: 
  • Augenhornhaut
  • Herzklappen
  • Blutgefäßen
  • Knochen
  • Sehnen

In einzelnen Fällen können Menschen zu Lebzeiten ein Organ spenden. Diese so genannt Lebendspende ist allerdings auf Organe begrenzt, deren Entnahme beim Spender medizinisch möglich und vertretbar ist:

• Transplantation einer Niere
• Transplantation von Teilen der Leber

Eine Lebendspende nur zulässig, wenn kein postmortal gespendetes Organ für den Empfänger zur Verfügung steht. Und: Als Spender kommen nur Verwandte 1. und 2. Grades (Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten), Partner oder enge Freunde in Frage. Es darf kein Verdacht auf Organhandel bestehen.

Der Anteil der Lebendspenden an allen in Deutschland transplantierten Organen betrug im Jahr 2018 nur 17,4 Prozent.

Prinzipiell kommt jeder, der auf einer Intensivstation an einem Hirnfunktionsausfall (Hirntod) verstorben ist, als Organspender infrage. Es gibt keine Einschränkung auf Grund der Todesursache oder des Alters.

Nur bei wenigen Erkrankungen ist eine Organspende grundsätzlich nicht möglich:

  • Sepsis (Blutvergiftung)
  • akute Krebserkrankungen (einzige Ausnahme Hirntumor)
  • akute Tuberkulose
  • besondere Infektionserkrankungen (z.B. HIV, Tollwut, Creutzfeld-Jakob…)

Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob eine Organspende infrage kommt und welche Organe gespendet werden können. Damit eine Organtransplantation erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass die transplantierten Organe gesund und funktionsfähig sind. Deshalb wird die Spenderin oder der Spender unmittelbar vor der Organentnahme medizinisch untersucht.

Ausgangspunkt einer jeden Spende ist die zweifelsfreie Feststellung des Hirntodes. Anschließend wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) eingeschaltet. Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die notwendige Laboruntersuchungen. Sind diese ersten drei Schritte durchlaufen meldet die DSO den Organspender bei Eurotransplant. Dies ist eine gemeinnützige Stiftung und die zentrale Vermittlungs- und Koordinierungsstelle für Organe von hirntoten Spendern aus Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Kroatien und Slowenien.

Ist ein passender Empfänger gefunden, werden innerhalb kürzester Zeit die Organe in dem jeweiligen Krankenhaus durch ein externes Transplantationsteam entnommen. Dabei wird auf einen rücksichtsvollen Umgang mit dem Leichnam geachtet. Anschließend wird der Leichnam für Familie und Freunde zur Beerdigung freigegeben. So kann in Ruhe Abschied genommen werden. Nach dem Transport der Organe in das Transplantationszentrum des Empfängers erfolgt die Transplantation.

Im Organspendeausweis dokumentieren Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende nach Ihrem Tod. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

 

 

  • generelle Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme
  • eingeschränkte Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme (Benennung von Organen und Gewebe mit ausdrücklicher Zustimmung oder Ablehnung)
  • generelle Ablehnung von Organ- und Gewebespenden
  • Benennung einer Person, die stellvertretend die Entscheidung für Sie treffen soll

 


Entsprechende Ausweise halten wir für Sie an den Informationen in den Eingangsbereichen unserer Krankenhäuser bereit. Sie können den Ausweis auch durch einen Klick auf das untenstehende Bild downloaden und anschließend ausdrucken.

Dr. med. Daniel Oswald
Dr. med. Daniel Oswald
Ltd. Oberarzt der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie
Leiter Zentrum Interdisziplinäre Intensivmedizin
Facharzt für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnungen Intensivmedizin und Notfallmedizin,
DEGUM I Anästhesiologie, ETC Instructor
Deutschlands beste Ausbildungsbetreiber
Deutschlands beste Arbeitsgeber
Top Karriere Chancen
KTQ-Zertifikat
Zertifikat seit 2019 audit berufundfamilie
QMKD-Zertifikat
KLiK GREEN
Partner der PKV 2020
Mitglied im Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen
Kompetenzzentrum Thoraxchirurgie
DHG Siegel
Zertifikat Referenzzentrum für Hernienchirurgie