Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr

  1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unter: medizinprodukte-sicherheit@klinikum-westfalen.de

Deutschlands beste Ausbildungsbetreiber
Deutschlands beste Arbeitsgeber
Top Karriere Chancen
KTQ-Zertifikat
Zertifikat seit 2019 audit berufundfamilie
QMKD-Zertifikat
KLiK GREEN
Partner der PKV 2020
Mitglied im Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen
Kompetenzzentrum Thoraxchirurgie
DHG Siegel
Zertifikat Referenzzentrum für Hernienchirurgie