Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Patientin/ Ihr Patient wird sich einer Operation in einem Anästhesieverfahren (Allgemeinanästhesie, Spinal-/Periduralanästhesie oder Regionalanästhesie) unterziehen.
Um das Narkoseverfahren entsprechend dem individuellen Vor- und Begleiterkrankungsprofil Ihres Patienten optimal durchführen zu können, bitten wir Sie, dem Patienten Kopien von aktuellen Befunden/Briefen auszuhändigen. Wir können diese Befunde in die Einschätzung des Risikoprofils einbeziehen und vermeiden unnötige, teure und belastende Doppeluntersuchungen. Bitte weisen Sie ihre Patienten darauf hin eventuelle Schrittmacherausweis, Allergiepass, Anästhesieausweis (bei Intubationsschwierigkeiten), Betreuerausweis oder die Vorsorgevollmacht und ihren aktuellen Medikamentenplan mitzubringen.
Wir erwarten für die Narkosedurchführung keine routinemäßige Diagnostik, z.B. „immer ein Thorax für alle ab 70“. Dies ist nicht sinnvoll, Patienten profitieren von Zusatzdiagnostik in der Regel nicht. Bitte klären sie nur sich akut verschlechternde Symptome ab.

Anders bei einer Anämie: vor einem Elektiveingriff sollte eine Anämie in ihrer Ursache abgeklärt werden. Meist handelt es sich um eine Eisenmangelanämie. Schon die einmalige Applikation von Eisencarboxymaltose erhöht innerhalb weniger Tage den Hämoglobinwert. Dies führt zur verringerten Transfusionsrate und ist daher sinnvoll. Die Präoperative Eigenblutspende ist verlassen worden.

Bei bestimmten Befundkonstellationen sind ggf. Untersuchungen erforderlich:
Ein EKG ist indiziert: bei Patienten mit klinischen Symptomen einer ischämischen Herzerkrankung, bei Herzrhythmusstörungen, Klappenerkrankungen, Herzinsuffizienz, bei Trägern eines implantierten Defibrillators (ICD), bei Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus wenn keine ausreichende Abklärung erfolgt ist. Bitte geben Sie Patienten mit Schrittmacher oder ICD den Gerätepass mit damit wir über Einstellungen und Gerätetyp informiert sind.

Ein Röntgen-Thorax ist in der Regel nicht erforderlich. Eine Röntgenaufnahme des Thorax sollte nur dann durchgeführt werden, wenn eine klinische Verdachtsdiagnose mit Konsequenzen für das perioperative Vorgehen (z. B. Pleuraerguss, Atelektase, Pneumonie u.a.) erhärtet oder ausgeschlossen werden soll.

Ein Lungenfunktionstest ist erforderlich: bei neu aufgetretenen bzw. Verdacht auf akut symptomatische pulmonale Erkrankungen zur Schweregradeinschätzung und Therapiekontrolle oder wenn ein Thoraxeingriff durchgeführt werden soll.

Laborwerte sind erforderlich: bei entsprechender Medikamentenanamnese (z. B. Einnahme oraler Antikoagulanzien, Diuretika) sowie bei klinischem Verdacht auf eine Gerinnungsstörung (z. B. positive Blutungsanamnese), zur Kontrolle potenzieller Nebenwirkungen von Medikamenten oder bei Vorliegen schwerer Organdysfunktionen (kleines Blutbild, Thrombozyten, Quick, PTT, Kreatinin, Kalium, GPT, GGT).
Die Befunde sollten möglichst nicht älter als 6 Wochen sein. Die Routinemäßige Abnahme von Laborwerten oder die Durchführung von Diagnostik ohne klinischen Hinweis auf eine Pathologie ist nicht notwendig.

Ambulante Anästhesie:
Ambulant zu operierende Patienten der ASA-Klassen 1 und 2 können noch am OP-Tag vom Anästhesisten gesehen und aufgeklärt werden bei kleineren Eingriffen. Die Patienten der ASA-Klasse 3, also mit höherem perioperativem Risiko, sollten durch den Anästhesisten mit größerem Abstand vor der OP gesehen werden, um festzustellen, ob eine ambulante Narkosefähigkeit besteht und ob evtl. weitere Voruntersuchungen/ Beschaffung entsprechende Befunde notwendig sind. Patienten der ASA-Klasse 4 können nicht ambulant operiert werden.
Bei elektiv stationär zu versorgenden Patienten ist die Narkoseaufklärung in der Regel mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff notwendig.
In der Vergangenheit wurde Patienten gerne eine „Beruhigungspille“ verschrieben. Aufgrund von unerwünschten Wirkungen (Delirauslösung, Kontraindikation bei Schlaf-Apnoe-Syndrom, paradoxe Effekte) verzichten wir gerne auf diese Medikation, vor allem bei älteren Patienten.

ASA-Klassifikation:
  • ASA 1 - gesunder Patient
  • ASA 2 - Patient mit leichter systemischer Erkrankung
  • ASA 3 - Patient mit schwerer systemischer Erkrankung
  • ASA 4 - Patient mit lebensbedrohlicher systemischer Erkrankung
  • ASA 5 - moribunder Patient, der ohne Operation voraussichtlich nicht überleben wird
  • ASA 6 - hirntoter Patient

Es ist wichtig, dass Sie auch die Sozialanamnese Ihrer Patienten kennen, denn die Auswahl der ambulant operierbaren Patienten muss nach folgenden Aspekten erfolgen*:

1. Soziale Aspekte
Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter muss fähig sein, Wesen, Bedeutung und Tragweite des geplanten operativen Eingriffs, des Anästhesieverfahrens und der Nachsorge zu erkennen.
Der Patient muss

  • telefonisch erreichbar sowie in der Lage sein,
  • seinen Heimtransport durch eine verantwortliche Person sowie
  • eine sachgerechte Versorgung in seinem Haushalt zu organisieren, ggfs. durch eine geeignete Person in den ersten 24 postoperativen Stunden. Die Person, die die Versorgung des Patienten gewährleistet, muss in der Lage sein, die ärztlichen bzw. organisatorischen Instruktionen zu verstehen sowie physisch und mental fähig sein, notwendige Entscheidungen zum Wohle des Patienten zu treffen


2. Medizinische Aspekte
Es muss sich um einen
  • körperlich und psychisch stabilen Patienten handeln,
  • bei dem morbiditäts-/diagnosebedingte Tatbestände, die gegen die ambulante       Durchführung sprechen (entsprechend Anlage 2 zum Vertrag nach § 115 b Abs. 3 SGB V), fehlen, z.B.
  • klinisch relevante Begleiterkrankungen;
  • besondere postoperative Risiken,
  • Schwere der Erkrankung, erhöhter Behandlungsaufwand.


*Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen Anästh Intensivmed 2006;47:50-51 DIOmed-Verlags GmbH)



Wichtige Hinweise zum prä- und postanästhesiologischen Verhalten:
Präoperative Nüchternheit und Verhalten 24 Std. nach der Narkose:
  • Die Patienten dürfen 6 Stunden vor der Anästhesie nichts mehr essen und keine fetthaltigen Getränke (Milchhaltiges, Brühe) und keine Getränke die Partikel (fruchtfleischenthaltende Säfte) zu sich nehmen. Das Trinken von Wasser/Tee und klaren Säften/Limonade ist erlaubt und erwünscht. Ab 2 Std. vor der Anästhesie darf nichts mehr getrunken werden.
  • Die Patienten dürfen nach der Narkose 24 Stunden lang nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. D.h., sie müssen auf dem Heimweg durch eine kompetente erwachsene Person begleitet werden und es muss für die ersten 24 Std. in der Häuslichkeit eine Betreuung durch eine zuverlässige Person sichergestellt sein. Sie dürfen nicht an laufenden Maschinen arbeiten, wichtige Entscheidungen treffen/ Verträge unterschreiben o.ä.!


Mit bestem Dank und kollegialen Grüßen,
Ihre Mitarbeiter der Klinik für Anästhesiologie

 

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