Neue Corona-Regeln im Krankenhaus: Maskenpflicht gilt nur noch für Besucher und ambulante Patienten

Drei Jahre lang haben strenge Hygieneregeln die Ausbreitung des Corona-Virus weitestgehend verhindert und damit allen Personen – vor allem den vulnerablen Patientengruppen – einen größtmöglichen Schutz und Sicherheit gegeben. Mit der neuen landesweiten Corona-Schutzverordnung treten ab 1. März 2023 neue Corona-Regeln für den Besuch und den Aufenthalt im Krankenhaus in Kraft. 

Für das Klinikum Westfalen gelten ab Mittwoch, 1. März 2023, somit folgende Regeln: 

Für Besucher und ambulante Patienten ist das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin verpflichtend. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Krankenhäuser hingegen sind ab März von der Maskenpflicht befreit. 

Darüber hinaus läuft die Testpflicht für nahezu alle Personen im Krankenhaus aus. Das Betreten des Knappschaftskrankenhauses Dortmund, des Knappschaftskrankenhauses Lütgendortmund, Der Klinik am Park Lünen-Brambauer und des Hellmig-Krankenhauses Kamen ist somit ab März ohne vorigen Test möglich. Lediglich stationäre Patienten werden nach der Aufnahme von dem Pflegepersonal auf der Station auf das Corona-Virus getestet. Für Besuche auf den Normalstationen und die Cafeterien sind – abgesehen vom Tragen der FFP2-Maske – jegliche Einschränkungen aufgehoben. 

Aus hygienischen Gründen wird weiterhin darum gebeten, auf den Händedruck zu verzichten.

 

Susanne Janecke
Susanne Janecke
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