Klinische Ethik

Aufnahme
Bereits bei der Aufnahme fragen wir Sie nach Ihrer Patientenverfügung und im Zusammenhang damit auch nach Ihrer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. So können Ihre Vorstellungen und Behandlungswünsche von Anfang an in die Behandlung einfließen. Seit 2009 ist das Thema Patientenverfügung in Deutschland gesetzlich geregelt Mit diesem Verfahren möchten wir ermöglichen, dass die einschlägigen Bestimmungen des "Patientenverfügungsgesetzes" zur Geltung kommen, die zum 1.9.2009 in Kraft getreten sind.


Beratung
Selbstverständlich unterstützen wir Sie, wenn Sie im Zusammenhang Ihres Aufenthaltes im Klinikum zeitnah eine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung erstellen möchten. Fragen Sie einfach unser Personal danach. Eine klinisch-ethisch geschulte Fachkraft wird Sie und selbstverständlich auch Ihre Angehörigen beraten, Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung stellen, und sich Zeit nehmen für Ihre persönliche Situation und Ihre Angehörigen. Diese Beratung können Sie nach Rücksprache auch in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht aktuell als PatientIn im Klinikum Westfalen aufgenommen sind.


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