Die aktuelle Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen und erfordert teils drastische Einschränkungen. Das ist auch und vor allem im Krankenhaus der Fall. Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter sowie ihrer Angehörigen ist uns ein wichtiges Anliegen.
Darum bitten wir Sie, beim Aufenthalt in einem unserer Häuser die vorgeschriebenen Schutzregeln unbedingt zu beachten und einzuhalten. Nur so können wir gemeinsam sicher durch die Krise gehen.
Sobald Sie das Krankenhaus betreten und wann immer Sie im Haus unterwegs sind, müssen Sie eine FFP2-Maske (KN95/N95) tragen. Wenn Sie in ihrem Bett liegen, dürfen Sie die Maske absetzen. Sobald einer unserer Mitarbeiter, ein Arzt, eine Krankenschwester, eine Therapeutin oder Reinigungskraft das Zimmer betritt, setzen Sie die Maske bitte wieder auf.
Die Maskenpflicht gilt auch bei Untersuchungen und Behandlungen, es sei denn, es wird Ihnen ausdrücklich erlaubt, die Maske abzusetzen - zum Beispiel weil Sie eine Therapie behindert. In diesem Fall tragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine spezielle Schutzmaske, die auch Sie schützt.
Jeder Patient, der zu uns kommt, wird vor der stationären Aufnahme getestet. Notfälle testen wir ebenfalls. Bis das Testergebnis vorliegt, halten wir entsprechende Schutzvorkehrungen ein.
Patientenbesuche sind ab dem 21.03.2022 unter folgenden Bedingungen in unseren vier Krankenhäusern (Knappschaftskrankenhaus Dortmund, Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund, Klinik am Park Lünen und Hellmig-Krankenhaus Kamen) gestattet:
Regeln für Besuche
Patientenbesuche sind täglich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich.
Es gilt: 1 Patient darf an 1 Tag nur 1 Besuch von maximal 2 Besuchern für maximal 1 Stunde erhalten.
Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich und müssen mit der ärztlichen oder pflegerischen Leitung der Station abgestimmt werden.
Alle Besucher müssen am Eingang eine schriftliche Registrierung ausfüllen
und ein negatives Testergebnis vorweisen (Schnelltestergebnis nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) - auch wenn sie geimpft oder genesen sind.
Während des Besuchs sind die Hygieneregeln (siehe unten) zu beachten. Insbesondere muss während der gesamten Besuchsdauer eine FFP2-Maske getragen werden.
Kinder können Patienten besuchen, wenn auch diese Kinder ein negatives Schnelltestergebnis (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen.
Hygieneregeln für Besuche:
- Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern.
- Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Dauer des Besuchs
- Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers.
- Die Patientenzimmer sind vor, während und nach Besuchen gut zu durchlüften.
- Besondere Regelungen gelten für die Intensiv- und die Coronastation, die Geburtshilfe sowie für Sterbende. Bitte erkundigen Sie sich jeweils auf der Station.
Begleitung ambulant und bei stationärer Aufnahme
Begleitpersonen, die die Patientin oder den Patienten im Rahmen der ambulanten Versorgung im Krankenhaus oder der stationären Aufnahme begleiten, wird der Zutritt in das Krankenhaus unter Einhaltung des Besuchskonzepts und der 3G-Regelung gewährt, sofern die Begleitung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist und wenn aufgrund der Schwere der Verletzung oder aus besonderen Gründen, die in der Person der Patientin oder des Patienten selbst liegen, eine Begleitung geboten ist:
Schwerwiegende Verletzungen der Patientin oder des Patienten, so dass die physische oder psychische Unterstützung einer Begleitperson notwendig ist
Schwere neurologische oder psychiatrische Erkrankungen der Patientin oder des Patienten, so dass die physische oder psychische Unterstützung einer Begleitperson notwendig ist
Eine bestehende Behinderung oder eine vergleichbare Beeinträchtigung der Patientin oder des Patienten im Rahmen ihrer kognitiven oder physischen Fähigkeiten
Minderjährigkeit von Patienten.